Unter “Sexting” versteht man die private Verbreiterung von erotischem Bildmaterial des eigenen Körpers per MMS über Mobiltelefone.
“Sexting” ist ein aus dem anglo-amerikanischen Sprachraum stammendes Kofferwort.
Die Zusammensetzung besteht aus den Wörtern “Sex” sowie “Texting”, was übersetzt etwa “Kurzmitteilung verschicken” bedeutet.
Das auf Foto-Tausch basierende “Sexting” wird vor allem von Teenagern und jungen Erwachsenen praktiziert.
Laut einer US-amerikanischen Studie versendeten bereits 20 Prozent der 13- bis 19-Jährigen und 59 Prozent der 20- bis 26-Jährigen “Sextings”.
48 Prozent der Jugendlichen und 64 Prozent der jungen Erwachsenen empfingen bisher “Sexting”-MMS.
In den meisten Ländern ist der Besitz und das Verbreiten von erotischem Bildmaterial Minderjähriger sowie Kinderpornografie verboten.
Durch das Versenden mit den Mitteln der modernen Kommunikation droht den minderjährigen Teilnehmern an dieser Variante “Ich zeig Dir meins – Du zeigst mir Deins” eine juristische Verfolgung. Die Konsequenzen daraus können allerdings durchaus schwerwiegend sein.
In Deutschland kann “Sexting” bei Minderjährigen einen Verstoß gegen verschiedene Strafgesetze begründen.
Zum Einen sind sexuelle Darstellungen von Kindern unter 14 Jahren ausnahmslos verboten.
Zum Anderen lässt das Gesetz für den Fall, dass ein fragliches jugendpornografisches Material “im Alter von unter 18 Jahren mit Einwilligung der dargestellten Person” hergestellt wurde, eine Straffreiheit bei Darstellungen Jugendlicher zwischen 14 und 17 Jahren zu. Dieses Gesetz besitzt jedoch erst seit November 2008 Rechtsgültigkeit. Daher bleibt zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzuwarten, wie die deutsche Rechtssprechung diese neue Norm auf die Problematik des “Sexting” anwendet.
Betreiber von “Sexting” sehen dieses jedoch eher als “High-Tech-Flirt” an.
Kritiker weisen hingegen auf die Gefahren der missbräuchlichen Verbreitung dieser Fotos hin. Solche Verbreitungen können beispielsweise über soziale Netzwerke im Internet erfolgen.