An der Sexualpraktik “Gruppensex” sind mehr als zwei Personen beteiligt.
Haben allerdings drei Personen miteinander Sex, nennt man das eine Triole. Umgangssprachlich redet man auch von einem “flotten Dreier”.
Oft wird Gruppensex als Partnertausch zwischen zwei oder mehr Paaren praktiziert. Auch auf Swingerpartys und in eigens dafür eingerichteten Swinger-Clubs kommt es häufig zu Gruppensex.
Den Gruppensex kannte man bereits schon in der Antike im Rahmen kultischer Bacchanale und Orgien.
Wie auch bei anderen Sexualpraktiken bringt der Verzicht auf Safer Sex beim Gruppensex das Risiko einer HIV-Infektion oder anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen mit sich.
In Swingerclubs und aber auch an einschlägig bekannten Treffpunkten wie Baggerseen und Autobahnparkplätzen oder Porno-Kinos wird Gruppensex betrieben.
Allerdings nimmt der Gruppensex in privatem Rahmen in der jüngeren Vergangenheit gegenüber dieser eher anonymen Variante zu. Als anonymes Kontaktmedium erleichtert das Internet dies beträchtlich.
Gruppensex bleibt jedoch auch in diesem privaten Rahmen regelmäßig emotional distanziert. Nicht immer sind freundschaftliche Beziehungen erwünscht. Die Beziehungen zwischen den Partnern bleiben häufig instabil. Viele bevorzugen auch One-Night-Stands.
Zudem gehen Paare die sich auf Gruppensex einlassen das Risiko ein, ihrer Beziehung durch emotionale Umorientierung oder Eifersucht zu schaden. Gruppensex kann aber auch eine durchaus emotional wie auch sexuell erfüllende Erfahrung sein. Dazu muss jedoch bei allen Partnern das nötige Vertrauen vorhanden sein.
Der Gangbang ist eine besondere Form des Gruppensex. Ursprünglich bezeichnete dieser Begriff eine Gruppenvergewaltigung.
Heutzutage zeichnet er sich durch eine extreme Überzahl männlicher Teilnehmer aus. Ebenso wie durch abwechselnde Penetration eines Mannes oder einer Frau.
Bei einer Reverse Gangbang sind dagegen die Frauen in großer Überzahl.
Bekannt wurde das Wort durch die Pornographie. Heute wird es hauptsächlich für einvernehmlich erfolgende “Gangbangs” verwendet.
Üblicherweise ist Gruppensex eine Privatangelegenheit. Die Auslebung dieser Sexualpraktik ist jedem Menschen möglich. Daher wird Gruppensex in Deutschland, der Schweiz und in Österreich im juristischen Sinn auch nicht thematisiert oder gar verboten.
Aus religiöser und ethischer Beurteilung wird beim Gruppensex die eigene Person sowie die des anderen nicht ernst genommen. Sie wird lediglich als Objekt der Bedürfnisbefriedigung verstanden.